Jugendoffizier – Gibt es einen gerechten Krieg?

In der Geschichts-Sozialkundestunde des 9. Novembers 2015 wurde Jugendoffizier Hauptmann Heim aus Veitshöchheim von der Klasse B13SW und Frau Hain als Referent in den Unterricht eingeladen.

Hauptmann Heim hatte einen Vortrag zur Frage nach einem gerechten Krieg vorbereitet. Die Frage wurde zuvor von der Klasse aus einem Themenkatalog ausgewählt.
In den folgenden zwei Stunden wurde die Entwicklung des humanitären Völkerrechts genauer betrachtet.
Unbeschreibliche Gewalt im Dreißigjährigen Krieg war der Anlass für die Ausarbeitung von Regeln, um unnötiges Leid in einem Krieg zu verhindern. Die Entwicklung des humanitären Völkerrechtes begann und der Schutz von Zivilbevölkerung stand im Vordergrund, wie auch das Verbot von Angriffskriegen. In den folgenden Jahrhunderten machten immer neue Kriege und Krisen die ständige Weiterentwicklung des Völkerrechtes nötig.
Mit der Genfer Konvention beginnt 1864 die Ausarbeitung von Regeln für den Schutz von Personen im Fall eines Krieges oder eines bewaffneten Konfliktes. Anerkannte Schutzzeichen sind das Rote Kreuz, der Rote Halbmond und der Rote Löwe mit roter Sonne als Kennzeichnung für Objekte und Personen, die unter dem Schutz des humanitären Völkerrechts in bewaffneten Konflikten stehen.
Die Charta der Vereinten Nationen von 1945 soll nach den beiden Weltkriegen den Weltfrieden sichern und versucht mit ihren verschiedenen Organen das Ziel zu erreichen. Darunter befindet sich die Generalversammlung, die jährlich im Hauptquartier in New York zusammentritt und in der alle internationalen Fragen und Angelegenheiten erörtert werden, die in den Rahmen der Charta fallen. Dort befindet sich auch der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit seinen fünf ständigen Mitgliedern. Ein weiteres wichtiges Organ ist der Internationale Gerichtshof in Den Haag.
Die Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung und so können Beschlüsse durch die Vereinten Nationen auch einen bewaffneten Einsatz von Mitgliedstaaten oder den Einsatz von bewaffneten Schutztruppen im Auftrag der Vereinten Nationen rechtfertigen, um den Weltfrieden zu sichern.
Die Frage nach einem gerechten Krieg konnte abschließend nicht beantwortet werden und die Antwort wird angesichts der aktuellen Konflikte und Kriege erst in ferner Zukunft gefunden werden.
So gibt es zwar heute klare Regeln, die den Krieg gerechter und humaner gestalten sollen, doch verlieren diese Regeln in der Zeit von asymmetrischen Konflikten schnell ihre Verbindlichkeit, da nicht nur Staaten sich bekämpfen. Auch die Vereinten Nationen haben es bis heute nicht geschafft den Weltfrieden sicher zu stellen und werden mit der ständigen Entwicklung von neuen Krisen und Konflikten konfrontiert.
Die Klasse hatte, trotz ausbleibender Antwort auf die Ausgangsfrage, einen umfangreichen Einblick über die Entwicklung von Gerechtigkeit in Kriegen und Konflikten und wurde sich der Problematik bewusst, die sich bei der Frage nach einem gerechten Krieg, stellt.

Christian Höppner, B13SW
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