„Wer viele Sprachen spricht, kann in vielen Sprachen Unsinn reden.“ (A. Roda-Roda)
Zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (13. Jahrgangsstufe) müssen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachgewiesen werden. Anerkannt werden dabei Spanisch, Französisch, Latein, Italienisch und Russisch.
Nachweis der zweiten Fremdsprache
-
Unterricht an vorher besuchten Schulen
In der Regel sind hierzu 4 Jahre Fremdsprachenunterricht an einem Gymnasium oder einer Realschule (abgeschlossen mit mind. Note 4) nachzuweisen. Handelt es sich um die 3. Fremdsprache am Gymnasium, sind ggf. weniger Schuljahre nötig.
-
Gleichwertiges Zeugnis außerhalb des staatlichen Schulwesens
Anerkannt wird hier für Französisch das DELF-Zertifikat auf der Niveaustufe B1. Zur Anerkennung wenden Sie sich bitte an Herrn Salvasohn.
-
Fremdsprachenzertifikat der beruflichen Bildung
Eine Anerkennung ist z.B. bei Vorlage des Abschlusszeugnisses einer Fachakademie für Übersetzen und Dolmetschen möglich. Zur Anerkennung wenden Sie sich bitte an Herrn Salvasohn.
-
Ablegen der Ergänzungsprüfung
Bei der Ergänzungsprüfung handelt es sich um eine zentral gestellte Prüfung mit schriftlichem und mündlichem Teil, welche ohne vorherigen Unterrichtsbesuch abgelegt werden kann. Eine Teilnahme an der Prüfung ist z.B. sinnvoll, wenn bereits ausreichende Fremdsprachenkenntnisse ohne entsprechenden Nachweis vorliegen oder die Sprache als Muttersprache erlernt wurde. Die Zulassung und Teilnahme an der Ergänzungsprüfung ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Beispielsweise dürfen sich Schüler*innen nicht in dem Jahr, in dem sie am WPK teilnehmen, für die Ergänzungsprüfung anmelden. Darüber hinaus müssen Fristen eingehalten werden. Detaillierte Informationen finden Sie unter folgendem > Link <.
-
Sprachunterricht in der 12. und 13. Jahrgangstufe
Dabei handelt es sich um ein Wahlpflichtfach, welches bis zur Abschlussprüfung belegt und in der Jahrgangsstufe 13 mindestens mit Note 4 im Durchschnitt der beiden Halbjahre und im Jahresfortgang bestanden werden muss. Eine separate Abschlussprüfung muss nicht abgelegt werden. Die Endnote zählt zum Notenschnitt der allgemeinen Hochschulreife.
Wird der Fremdsprachenunterricht in Jahrgangsstufe 13 nicht bestanden, kann dennoch die fachgebundene Hochschulreife erlangt werden, die orientiert an der Ausbildungsrichtung auch einen Zugang zur Universität ermöglicht. Zusätzlich besteht in diesem Fall die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt die Ergänzungsprüfung nachträglich abzulegen (vgl. 4.).
Weitere Details zum Unterricht in der 2. Fremdsprache an der FOS/BOS
- An unserer Schule wird Unterricht in den Fächern Spanisch, Französisch und Latein angeboten.
- Der Fremdsprachenunterricht in der 12. und 13. Klasse wird mit jeweils vier Wochenstunden erteilt und findet zwei Mal pro Woche – meist nachmittags – statt.
- Für Schüler*innen, die mit einer Fremdsprache in die 13. Klasse möchten, wird der Fremdsprachenunterricht auch während der Seminarphase nach dem Fachabitur erteilt.
- Es werden Schulaufgaben und Kurzarbeiten bzw. Stegreifaufgaben geschrieben.
- Für die Teilnahme sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
- Da es sich um ein Wahlpflichtfach handelt, ist eine regelmäßige Teilnahme nötig.
Die Anmeldung zum Fremdsprachenunterricht erfolgt in der Regel im Zuge der Wahl der Wahlpflichtkurse im Laufe der 11. Klasse.
Ansprechpartner und Informationen zum Sprachunterricht
Französisch: Fr. Kleiner
Spanisch: Fr. Frank
Latein: Fr. Günder
Anerkennung/Rechtliches: Hr. Salvasohn
Weiterführender Link
http://www.bfbn.de/berufliche-oberschule/abschluesse/informationen-2-fremdsprache/