Hausordnung (Stand: Juli 2024)
Einlass und Aufenthalt Das Schulhaus wird um 7 Uhr geöffnet, ab 7:45 Uhr sind Aufsichten anwesend. Unfallschutz besteht ausschließlich auf dem Schulgelände sowie auf dem Schulweg. Schulgänge während des laufenden Unterrichtstages (z. B. zum/vom Sportunterricht, bei Exkursionen) dürfen nicht mit privaten Fortbewegungsmitteln (PKW, Motorrad, Fahrrad o.ä.) unternommen werden.
Pausen Es stehen mehrere Pausenhöfe auf dem Schulgelände und die Mensa zur Verfügung. Bei schlechter Witterung können die Eingangsbereiche des Gebäudes genutzt werden. Anweisungen der Lehrkräfte und der Hausmeister sind zu befolgen.
Rauchen/Drogen/Alkohol Auf dem gesamten Schulgelände (auch Außenbereich!) herrscht Rauchverbot. Dies gilt auch für E-Zigaretten, E-Shishas und Ähnliches. Alkoholische Getränke und Drogen sowie deren Konsum sind sowohl im Schulhaus als auch auf dem Schulgelände (inkl. Sportstätten) verboten. Es wird aus Rücksicht auf die Anwohner darum gebeten, ausschließlich den Raucherbereich zu nutzen und Kippen nicht auf die Straße zu werfen.
Parken Fahrräder können in den Ständern vor dem Haupteingang des Neubaus abgestellt werden. Motorräder / Mopeds werden von der Mozartstraße kommend hinter der Schranke gegenüber vom Lichthof oder in der Friesstraße in den dafür eingezeichneten Parkplätzen geparkt. Für Autos besteht auf dem Schulgelände keine Parkgelegenheit.
Das Benutzen von privaten Kraftfahrzeugen ist WÄHREND des Schultages (z.B. zum Wechsel an Außenstellen) nicht gestattet.
Toiletten Bitte halten Sie die Toiletten so sauber, wie Sie sie vorzufinden wünschen.
Mensa Tabletts sind nach dem Essen in die Regalwagen zu stellen. Stühle sind ordentlich an den Tisch zu stellen. Abfälle sollten bitte in die dafür vorgesehenen Behälter geworfen werden. Tabletts, Besteck, Teller, Tassen u. ä. Geschirr dürfen nicht aus der Mensa entfernt und ins Klassenzimmer oder andere Orte mitgenommen werden. Bitte halten Sie die Tische sauber, auch der nächste Gast freut sich, wenn er einen sauberen Platz vorfindet!
Turnhallen / Freisportflächen Diese befinden sich außerhalb des Schulgeländes. Der Weg zu den Sportstätten mit dem Bus oder zu Fuß ist so rechtzeitig anzutreten, dass der Beginn des Sportunterrichts nicht verzögert wird. Die Turnhallen dürfen nicht mit Straßenschuhen und nur in sportgerechter Bekleidung betreten werden.
Politische Werbung und Vertrieb Politische Werbung durch Wort, Schrift und Bild sowie parteipolitische Tätigkeiten innerhalb des Schulbetriebes sind nicht gestattet. Plakate, Anzeigen oder Mitteilungen dürfen im Schulhaus nur mit Genehmigung der Schulleitung angebracht werden. Jeglicher Vertrieb dieser Plakate/Schriften etc. im Schulbereich ist untersagt. Symbole, Aufdrucke, Kleidungsmarken oder Äußerungen, die eine rechtsextremistische, fremdenfeindliche, rassistische, antisemitische, sexistische, homophobe oder insgesamt menschenverachtende Gesinnung signalisieren, werden nicht geduldet.
Ordnungsdienst Zwischen den Stunden und nach dem Unterrichtsende müssen Whiteboards gründlich gereinigt werden, liegengelassener Müll ist aufzuräumen (bzw. den Verursacher auffordern dies selbst zu tun), gegebenenfalls das Zimmer kehren, Stühle hochstellen, Licht ausschalten, Fenster und Türen schließen. Wandhalterungen sollten kontrolliert und falls nötig mit neuen Formularen aus dem Sekretariat bestückt werden.
Absenzen / Nachtermine Hinweise rund ums Entschuldigungswesen sowie was im Falle einer Nachschrift unbedingt zu beachten ist, entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Absenzenwesen“ (im Schuljahresplaner, in jedem Klassenzimmer sowie unter www.fosbos-wuerzburg.de).
Handys und sonstige elektronische Speichermedien Diese sind im gesamten Schulbereich abgeschaltet in der Schultasche aufzubewahren – es sei denn die Lehrkraft erlaubt die Nutzung explizit. Vor Beginn schriftlicher Leistungsnachweise oder vor Abschlussprüfungen sind die Geräte bei der Aufsicht zu deponieren. Wer während der Leistungskontrolle mit einem elektronischen Speichermedium (z.B. Handy) angetroffen wird, erhält 0 Punkte. Jegliche Ton- oder Bildaufnahme – soweit keine Genehmigung der Schulleitung oder von Lehrkräften vorliegt – ist während des Schulbetriebes verboten. Werden Personen heimlich fotografiert oder gefilmt, so stellt dies einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten dar und kann neben Ordnungsmaßnahmen auch zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Haftung bei Schäden Für mutwillig verursachte Schäden haftet der Verursacher. Schäden und Verluste sind sofort im Sekretariat zu melden!
Haftung bei Diebstahl Es besteht keinerlei Versicherungsschutz. Daher sollten Wertsachen nicht unbeaufsichtigt liegen gelassen und bei Raumwechseln mitgenommen werden.
gez. Kraus-Lindner, OStDin
Schulleiterin