FAQ

Welchen zeitlichen Umfang hat die fachpraktische Ausbildung?

Die fachpraktische Tätigkeit wird an der Beruflichen Oberschule Würzburg in Blöcken von 4 bis 5 Wochen Dauer im Wechsel mit dem Schulunterricht organisiert. Sie umfasst damit die Hälfte des Schuljahres. Die genaue Verteilung der Praktikums- und Schulphasen kann dem aktuellen Ausbildungsplan entnommen werden. Die Arbeitszeit richtet sich nach den betrieblichen Vorgaben, umfasst aber mindestens 36-38 Wochenarbeitsstunden. Darüber hinaus werden begleitend schulische Veranstaltungen stattfinden (fachpraktische Anleitung) und während der Schulphase besuchen Sie die fachpraktische Vertiefung.

Kann der zeitliche Umfang unterschritten werden?

Die Wochenstunden sind verbindlich einzuhalten. Bei einer Häufung von Fehlzeiten sieht die Schulordnung eine Nachholung vor. Diese kann am Samstag oder ggf. in den Ferien stattfinden.

Wird die fachpraktische Ausbildung in einer Ausbildungsstelle durchlaufen?

In der Regel werden im Rahmen der fachpraktischen Tätigkeit zwei verschiedene Stellen besucht. Der Wechsel erfolgt zum Schulhalbjahr.

Müssen die Stellen selbst gesucht werden?

Grundsätzlich versorgt die Schule die Schüler mit Praktikumsstellen. Ihr Praktikumsbetreuer wird Ihnen geeignete Stellen nennen. In der Regel müssen Sie sich dann in diesem Betrieb/dieser Einrichtung vorstellen und die Zusage für das Praktikum einholen.

Da in den Ausbildungsrichtungen Wirtschaft und Verwaltung, Gestaltung und Gesundheit die Anzahl der zur Verfügung stehenden Stellen und damit die Auswahlmöglichkeiten begrenzt sind, besteht eingeschränkt die Möglichkeit, sich selbst eine Praktikumsstelle zu suchen. Die Schule nimmt dann Kontakt mit der Stelle auf und klärt die Möglichkeit der Durchführung.

Welche Stellen sind geeignet?

Die Stellen müssen in der Lage sein, die Inhalte der Lehrpläne für die fachpraktische Ausbildung zu vermitteln. Für einschlägige Ausbildungsbetriebe trifft das i.d.R. zu. Grundsätzlich befindet der Praktikumsbetreuer über die Eignung. Außerdem ist wichtig, dass die Stellen innerhalb der Stadt bzw. des Kreises Würzburg liegen sollten. Ein Auslandspraktikum ist derzeit leider nicht möglich.

Was bekomme ich für meine Praktikumsleistungen?

Als Praktikant sind Sie auch während der fpA Schüler der Staatlichen Fachoberschule Würzburg und gehen daher kein Vertragsverhältnis mit dem Ausbildungsbetrieb ein. Gemäß § 21 (2) BaySchO dürfen Schüler für die fpA kein Entgelt fordern oder entgegennehmen. Zum Ende der Abschnitte 11/1 und 11/2 erhalten Sie eine Zeugnisnote. Sie schaffen mit einem mindestens ausreichenden Ergebnis eine Voraussetzung für das Bestehen der Probezeit. Außerdem gehen die Ergebnisse aus 11/1 und 11/2 in die Abschlussnote der Fachoberschule ein.

Muss ich die Praktikumsstelle auch in den Ferien aufsuchen?

Der Schülerstatus sorgt dafür, dass die Ferien- und Feiertagsregelung Anwendung findet – Sie haben also frei. Es kann allerdings sein, dass Sie während der Ferien Fehlzeiten im Praktikum nachholen müssen.

Bin ich während der fachpraktischen Ausbildung versichert?

Der Schülerstatus gewährleistet den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Zusätzlich wird eine Haftpflichtversicherung für Schäden im Rahmen der fpA abgeschlossen. Diese Ausfallversicherung erstreckt sich nicht auf die Nutzung von Kraftfahrzeugen. Die Schüler dürfen aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht als Fahrzeuglenker eingesetzt werden.

Werden besondere gesundheitliche Anforderungen an mich gestellt?

Alle Schüler müssen grundsätzlich gesundheitlich in der Lage sein, die Anforderungen des Praktikums zu bewältigen. In einigen Einrichtungen der Ausbildungsrichtungen Sozialwesen und Gesundheit (z.B. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen) wird darüber hinaus der Nachweis spezieller Impfungen verlangt.

Ich will noch mehr wissen!
Email: vinzens.johanna[at]fosbos-wuerzburg.de