Für alle Besucher:innen der Schule („Nicht-Schüler:innen“) gilt nun die allgemeine „3G-Regel“

Liebe Schüler:innen, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

ab sofort gilt für alle Besucher:innen der Schule die „3G-Regel“. Dies bedeutet, dass Besucher nur noch geimpft, genesen oder getestet das Schulhaus betreten dürfen. Dabei gilt, dass Selbsttests nicht als Nachweis von der Schule akzeptiert werden dürfen (nur Tests von zertifizierten Stellen wie Apotheken oder offiziellen Testeinrichtungen). Anbei erhalten Sie das Merkblatt zu 3G des Ministeriums.

Um Kontakte so stark wie möglich zu reduzieren und somit Risiken zu minimieren, betreten Erziehungsberechtigte und weitere Besucher:innen die Schule bitte nur noch in besonderen Ausnahmefällen sowie nach vorheriger telefonischer Absprache und Anmeldung im Sekretariat.

Sofern Sie als Erziehungsberechtigte Unterlagen selbst abgeben möchten, werfen Sie diese bitte in den Briefkasten der Schule oder senden Sie diese noch besser per Post oder per E-Mail, wenn dies hinsichtlich des Datenschutzes vertretbar ist. Sollten Sie in Verbindung damit Fragen haben oder Absprachen notwendig sein, können Sie gerne im Sekretariat anrufen und alle Fragen stellen, die Ihnen am Herzen liegen. Der Rücklauf von Unterlagen an Sie erfolgt im Anschluss entweder ebenfalls per Post, ggf. auch per E-Mail (s.o.) oder über die beteiligten Schüler:innen.

Auch Beratungsgespräche mit Lehrkräften, der Beratungslehrerin oder der Schulleitung finden in aller Regel telefonisch statt.

Sollte in besonders begründeten Ausnahmefällen ein Besuch vor Ort stattfinden, muss generell vorher eine Absprache darüber stattfinden und ein konkreter Termin vereinbart sein. Selbstverständlich muss immer der Nachweis hinsichtlich „3-G“ vorgelegt werden.

 Für alle Schülerinnen und Schüler gelten hinsichtlich Art und Durchführungsweise der Testpflicht die bisherigen Regelungen. Hinzu kommen insbesondere folgende Anpassungen:

  • Im Sportunterricht in Innenräumen muss nun generell ein MN-Schutz getragen werden.
  • Aktualisierung hinsichtlich des Umgangs mit Krankheits- und Erkältungssymptomen: Beiblatt des Ministeriums

Mit der Bitte Verständnis für die genannten Regelungen und freundlichen Grüßen

Susanne Kraus-Lindner,

Schulleiterin