Grundsätzlich ist es die Aufgabe aller Lehrer einer Schule, die ihnen anvertrauten Schüler zu beraten und ihnen dadurch zu helfen, Begabungen zu erkennen und die günstigsten Möglichkeiten wahrzunehmen. Viele Fragen hierzu können im Gespräch mit dem Klassenleiter oder mit den einzelnen Lehrern geklärt werden. Angesichts der Vielfalt der Bildungswege sowie der Wahlmöglichkeiten, selbst innerhalb einer Schulart, bedürfen diese Beratungsgespräche gelegentlich der Ergänzung.
Beratungssituationen können sich im Alltag in allen möglichen Personenkonstellationen ergeben (Eltern mit Kindern, Freunde untereinander, Lehrerkollegen). Für die Schulberatung sind aber besondere Standards zu beachten: Der Berater muss spezifische Kompetenzen aufweisen. Diese beziehen sich sowohl auf sachliche Fragen (z. B. Wissen über Bildungswege und ihre Voraussetzungen, Kenntnisse über Schularten und regionale Besonderheiten, Fördermaterial, das in einem Fall besonders viel versprechend ist, Kenntnis von Indikatoren, die auf besondere Probleme hinweisen), dann aber auch auf psychologische und soziale Kompetenzen (z. B. Diagnostik, Fähigkeit zur Herstellung einer vertrauensvollen Beziehung, Gesprächsführung, Konfliktdiagnose und -moderation, Kooperation mit Dritten)
Meine Aufgaben sind
Schullaufbahnberatung
Darunter fällt die individuelle und orientierende Information von Eltern und Schülern über die Aufnahme in eine Schule, die Bildungswege, die aufgrund der jeweiligen individuellen Konstellation möglich sind, und die Wahl der Ausbildungsrichtung. Außerdem die Mitwirkung bei Informationsveranstaltungen zur Beruflichen Oberschule und allgemeine Information der Schüler und Eltern über verschiedene Wege im Bildungssystem, ihre Voraussetzungen sowie über die erreichbaren Anschlussqualifikationen und über weiterführende Berechtigungen.
Pädagogisch-psychologische Beratung
Die Einleitung pädagogisch-psychologischer Maßnahmen bei Leistungs- und Lernstörungen sowie Störungen im sozialen und affektiv-motivationalen Bereich in Zusammenarbeit mit den anderen Lehrkräften und ggf. den Schulpsychologen gehört hier ebenso dazu wie die Anwendung von diagnostischen Maßnahmen und Testverfahren, die in dem Kompetenzbereich der Beratungslehrkraft liegen.
Des Weiteren kann ich bei weitreichenden schullaufbahnrelevanten Entscheidungen und vor der Verhängung schwerwiegender Ordnungsmaßnahmen mitwirken.
Beratung von Schule und Lehrkräften
Weitergabe der aus der Beratungstätigkeit gewonnenen Erfahrungen und Ergebnisse an Schule und Lehrkräfte, soweit dies für die schulische Förderung notwendig und datenrechtlich zulässig ist.
Kooperation mit anderen Beratungsdiensten
Austausch von Informationen, Erfahrungen und Unterlagen, vor allem mit der Berufsberatung der Arbeitsagenturen und Erstellung und Weitergabe von Informationen über die örtlich zuständigen Einrichtungen der Schulberatung, der Erziehungsberatung, der Berufsberatung sowie ggf. der Studienberatung an Schüler und Eltern.
Eine große Rolle in meiner Beratung spielt die Freiwilligkeit. Der Ratsuchende bestimmt, ob er mich in Anspruch nehmen will, ob er eine begonnene Beratung fortsetzt oder abbricht. Dabei gibt stets er das Problem vor und bestimmt den Rahmen mit, in dem eine Problemlösung erarbeitet werden soll. Dabei ist es auch immer seine Entscheidung, ob er die erarbeitete Problemlösung danach in die Praxis umsetzt.
Sprechzeiten im Schuljahr 2016/17
Termine werden nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte nehmen Sie im Vorfeld Kontakt zu mir auf, wenn Sie das Gespräch mit mir suchen.
Melanie Reen
Beratungslehrerin
Die E-Mail-Adresse findet sich auf der allgemeinen Seite.
Für Terminabsprachen und Kurzberatungen stehe ich dienstags zwischen 10:25 und 11:10 Uhr und freitags zwischen 8:35 und 9:20 Uhr unter dieser Telefonnummer zur Verfügung: 0931 / 7953600