Der Elternbeirat
bringt Eltern und Schule zusammen. Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind gesetzlich geregelt. Er befasst sich zum Beispiel mit Problemen, die von Eltern an ihn herangetragen werden und ermöglicht über Elternspenden Anschaffungen, die die Schule nicht tätigen kann. Er wirkt bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von Bedeutung sind, beratend mit.
Die Aufgaben des Elternbeirats sind unter anderem:
- die Interessen der Eltern der Schüler zu vertreten;
- den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen;
- das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen;
- Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten;
- die Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag zu beraten;
- über die Verwendung von Lernmitteln zu beraten;
- bei Verfahren, die zur Entlassung eines Schülers führen können, gehört zu werden.
Was kann ein Elternbeirat bewirken:
Grundsätzlich sind im Erziehungsgesetz und in den Schulgesetzen für die einzelnen Schularten die Befugnisse des Elternbeirats geregelt. Im Laufe der letzten Jahre wurden aufgrund der Arbeit der Elternvertreter die Elternrechte deutlich klarer formuliert, die Mitsprachemöglichkeiten auf verschiedene Gebiete ausgedehnt. So können Elternbeiräte jetzt z.B. auch in der Lehrerkonferenz zu wichtigen Themen Stellung nehmen und ihre Meinung dem gesamten Kollegium vortragen.
Informationen für Schüler und Eltern:
Nachstehende Hinweise entstammen der Link-Liste der LEV FOS (Landeselternvereinigung der Fachoberschulen in Bayern):
Infos für SchülerInnen:
- Schulberatung
- Broschüre Berufliche Oberschule
- FOS/BOS – Netz
- Informationen zur 2. Fremdsprache
- Hochschulen in Bayern
- Universitäten in Bayern
- Virtuelle Hochschule Bayern (vhb)
- Landesschülerrat (LSR): Homepage, KM, Wikipedia
- Bayerischer Jugendring (BJR): www.bjr.de
- JuPo Jugendportal der bayrischen Staatsregierung: www.jupo-bayern.de
- „Technik – Zukunft in Bayern?!“: www.tezba.de
Für interessierte Eltern:
Broschüre „Schule und Familie“ des Kultusministeriums Bayern zum Bestellen oder als Download. „Auszug aus dem Inhaltsverzeichnis:
- Eltern haben Rechte: Entscheidungsrechte, Beratungs- und Informationsrechte, Anhörungsrechte, Antragsrechte
- Was tun bei Meinungsverschiedenheiten und Konflikten zwischen Eltern und Schule?
- Rechte und Aufgaben der Elternvertretung
- Ehrenamt und Versicherungsschutz
- Aufbau der Schulaufsicht in Bayern
- Schulberatung in Bayern
- Wichtige Ansprechpartner und Internetangebote“
Ministerian und andere Organisationen:
- Kultusministerium: www.stmuk.bayern.de
- Wissenschaftsministerium: www.stmwfk.bayern.de
- Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung: www.isb.bayern.de
- Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung: – Berufliche Oberschule
- Bayerisches Fachoberschul- und Berufsoberschulnetz: www.bfbn.de
Die aktuell gültige FOBOSO (Fachober- und Berufsoberschulordnung) finden Sie hier. Weitergehende Informationen über die Tätigkeit der Elternvertretungen finden Sie ebenso auf den Seiten der Landeselternvereinigung FOS http://www.lev-fos-bayern.de/.
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Verantwortlich für den Inhalt: Elternbeirat der FOSBOS Würzburg 2014/15